Rechtssicher handeln
Ihre Anwältin für E-Commerce
In der Welt des E-Commerce, der Onlineshops sowie von Werbung und Marketing im Internet bin ich zuhause. Hier betreue ich zahlreiche Mandate mit vielfältigen Herausforderungen. Von den AGB über Datenschutz bis zur rechtssicheren Einrichtung von Registrier- und Bestellvorgängen sowie Informations- und Kennzeichnungspflichten berate ich meine Klienten bundesweit und zum Teil mit internationalen Webseiten und Angeboten.
Durch meine Beratung handeln Sie rechtssicher und stolpern in keine Abmahnfalle!
Meine Kompetenzen im E-Commerce
- Erstellen / Prüfen von AGB
- AGB-Kontrolle
- Prüfung einzelner AGB-Klauseln
- Erstellen / Prüfen von Datenschutzhinweisen
- Shop-Prüfung
- Prüfung der Rechtstexte
- Prüfung der Registrier- und Bestellvorgänge
- Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflichten
- Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten
- Prüfung von Werbetexten
- Update-Service für AGB
- Hilfe bei Abmahnungen
- Unterstützung in der Kommunikation mit eBay, Amazon und anderen Plattformbetreibern
Onlineshop
Onlineshop
Onlineshops stellen in der heutigen Zeit nicht nur eine Alternative und Ergänzung des stationären Einzelhandels dar. Viele Existenzgründer nutzen die Möglichkeiten des Onlinehandels und erreichen über das Internet einen überregionalen Markt.
Der Online-Handel erfreut sich als bequeme und schnelle Alternative zu den herkömmlichen Einkaufsmöglichkeiten sehr großer Beliebtheit. Daher ist es für jeden professionellen Onlineshop-Betreiber absolut unerlässlich, die in diesem Zusammenhang geltenden „Spielregeln“ auf dem Markt zu beherrschen. Hier gibt es viele gesetzliche Vorgaben und Pflichten, die nach dem Willen des Gesetzgebers einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere bei Vertragsabschlüssen im Internet zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Bereits kleinste Fehler oder Ungenauigkeiten z. B. bei der Gestaltung der Website oder der Widerrufsbelehrung können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei ist unerheblich, ob für den Vertrieb eine eigene Website verwendet wird oder die gängigen Internetplattformen wie Amazon oder eBay verwendet werden.
Ich verfüge über eine jahrelange Erfahrung bei der Betreuung von Onlineshops und Web-Auftritten.
AGB
Ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kommt kein Onlineshop aus. Besonders aufgrund der zahlreichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher sind die AGB ein zentraler Bestandteil eines rechtssicheren Onlineshops, ob auf einer eigenen Homepage oder auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon.
Informationspflichten
Onlinehändler müssen zahlreiche Informationspflichten erfüllen. Die Rechtsprechung ändert ebenfalls die Auslegungen der Pflichten. Dies alles macht es einem Onlinehändler nicht einfach, seinen Onlineshop rechtssicher und insbesondere abmahnsicher zu gestalten. Es bestehen zahlreiche rechtliche Risiken in der Marktpräsenz eines Onlineshops. Seit Jahren betreue ich Onlineshops bei der Einhaltung der zahlreichen Vorschriften.
Besonders im Lebensmittel- und Kosmetikbereich gibt es zahlreiche spezielle Pflichten, Verbraucher zu informieren.
AGB
FAQ
Als E-Commerce wird der Handel von Waren aller Art mithilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln bezeichnet.
Wenn man im Internet als Verkäufer auftritt, kann dies aus mehreren Gründen erfolgen. Der eine nutzt Verkaufsplattformen, um seinen Keller zu entrümpeln und ein anderer nutzt dieselbe Plattform im Rahmen seines Gewerbebetriebs als Händler. Wettbewerbsrechtlich relevante Vorschriften, wie zum Beispiel gesetzliche Informationspflichten, treffen jedoch nur den gewerblichen Anbieter.
Die Unterscheidung zwischen dem privaten Verkäufer und dem gewerblich Handelnden ist im Einzelfall jedoch nicht leicht. Auch als scheinbar privater Verkäufer kann man die Grenze zum gewerblichen Handeln überschreiten. Der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht hat in seiner Rechtsprechung einige Kriterien entwickelt. Jedoch gilt es, immer auf den Einzelfall zu schauen. Daher sind diese Kriterien nur beispielhaft aufgeführt.
– Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
– Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
– regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
– über einen längeren Zeitraum gleichartige und mehrfach Waren, vor allem Neuwaren, verkaufen
– häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
Die relevanten Informationspflichten für den Onlinehandel entstammen dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Im Gegensatz zum stationären Handel befindet sich der Verbraucher als Käufer nicht in einem Ladengeschäft, wo er Personal fragen kann oder die Ware persönlich in Augenschein nimmt.
Mit zunehmendem Onlinehandel hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit gesehen, den Verbraucher dann zu schützen, wenn das Geschäft über das Internet abgewickelt wird. Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Bestellungen im Internet, gilt, dass der Unternehmer dem Kunden (Verbraucher) bevor dieser eine Bestellung abgibt, wichtige Informationen zur Verfügung stellen muss.
– Fehlende Transparenz beim Vertragsschluss z.B. darüber, wie der Vertrag zustande kommt
– Verwendung unwirksamer AGB (z.B. Angabe, dass Lieferzeiten unverbindlich seien, unzulässige salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern, Ersetzungsklausel (Lieferung „gleichwertiger“ Produkte), Pflicht zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Beschädigungen gegenüber Verbrauchern)
– Fehlerhafte Einbindung von AGB (z.B. fehlender Hinweis auf AGB, keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme)
– Fehlerhafte Angaben im Impressum (z.B. unzureichende Kontaktangaben, Abkürzen des Vornamens des Betreibers, fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis, fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID)
– Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (falsche Belehrung über die Folgen des Widerrufs, den Fristbeginn, veraltete Fassung der Widerrufsbelehrung oder unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts wie Rücknahme nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung)
– Fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärung (z.B. fehlende Hinweise auf Newsletter, Bonitätsprüfung, Cookies, Weitergabe von Daten an Dritte etc.)
– Versendung von Newslettern ohne Einwilligung und Datenschutzinformation
– Verwendung fehlerhafter Gewährleistungsklauseln (z.B. unwirksame Klauseln zum Gewährleistungsausschluss)
– Fehlerhafte Preisangaben wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (z.B. fehlende Grundpreisangabe, fehlende Angabe der Mehrwertsteuer oder bei der Angabe der Versandkosten und Zusatzkosten)
– Urheberrechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen (durch Übernahme fremder Inhalte wie Foto, Text oder Video)
– Unlautere oder irreführende Werbung wie Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Aussagen wie „2 Jahre Gewährleistung“
– Fehlende produktspezifische Belehrungen oder fehlerhafte Produktbeschreibungen
Bundesweite Vertretung
Rechtsanwältin von Leitner-Scharfenberg vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.
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