Den Durchblick im Dschungel digitaler Daten behalten
Ihre Anwältin für IT-Recht
Informationstechnik wird meist nur durch zwei Buchstaben beschrieben: IT.
Und ist doch ein weites Feld, auf dem gerade für Unternehmen erhebliche Stolperfallen warten. Kein Wunder, gehören doch Anwendungsbereiche wie die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) oder die Hard- und Software-Infrastruktur in Firmen genauso dazu wie verwandte Gebiete, etwa der Datenschutz, aber auch die Unternehmenskommunikation und das Internet.
Mit anderen Worten: Es geht um digitale Informationen und damit auch um Rechtsbeziehungen und Verträge.
Im IT-Recht berate und vertrete ich zahlreiche Mandanten und mittelständische Unternehmen, von der Prüfung der Webseite bis zur Vertretung bei einer Sperrung des Social-Media-Accounts.
Meine Kompetenzen im IT-Recht
- Prüfung von IT-Verträgen
- Beratung und Vertretung bei IT-Vertragsstreitigkeiten
- Prüfung von Webseiten auf Rechtssicherheiten
- Domainrecht und Markenschutz
- Vertretung bei Sperrung von Social-Media-Accounts
IT-Vertragsrecht
IT-Vertragsrecht
Oft werden mit Anbietern bei der Erstellung einer Homepage Internet-System-Verträge geschlossen. Sie beinhalten nicht nur die Erstellung der Homepage unter einer bestimmten Domain, sondern auch deren Pflege und teilweise zusätzliche Leistungen wie SEO-Optimierung.
Beim Vertragsgegenstand gilt es zu prüfen, ob Design und Inhalt als zu erbringende Leistung möglichst exakt beschrieben sind (Lasten- und Pflichtenheft). Bei aufwändigen und umfangreichen Seiten empfiehlt es sich, ein sogenanntes Content-Management-System (CMS) zu vereinbaren. Das ermöglicht es Ihnen als Betreiber der Homepage selbst Änderungen an den Inhalten vorzunehmen.
Internet-System-Verträge sind Werkverträge. Daher ist es wichtig, das erstellte Werk, also z.B. die Homepage, vor der Abnahme zu prüfen und gegebenenfalls Mängel zu dokumentieren. Bei wesentlichen Mängeln kann das dazu führen, dass die Homepage als Werk nicht abgenommen wird. Dies hat Auswirkungen auf den zu zahlenden Werklohn als Vergütung.
Domainrecht und der Erwerb einer Domain
Die Domain ist die Adresse zu Ihrem Internetauftritt. Sie sollte leicht zu merken sein und optimal zu Ihrem Business passen. Aber eine Domain fällt auch unter das Markenrecht. Die Nutzung einer fremden Marke als Domain für das eigene Unternehmen kann eine Markenverletzung darstellen. Nur weil die von Ihnen gefundene Domain noch frei ist, heißt das nicht, dass hierfür nicht eine Marke angemeldet ist. Daher sollte aus unternehmerischer Vorsicht vor einer Domainregistrierung immer eine Markenrecherche durchgeführt werden.
Markenrechte vor Domainregistrierung
Eine Markenrecherche kann zunächst über eine Überprüfung in den Suchmaschinen erfolgen. Jedoch sollte dies nur der erste Schritt sein. Eine Recherche beim DMPA-Register ist der nächste Schritt, um das Risiko der Verletzung einer fremden Marke zu minimieren. Gerne unterstütze ich Sie bei der Markenrecherche.
Domainrecht
rechtssichere Webseite
Die Webseite rechtssicher gestalten
Die Betreiber einer Webseite oder eines Onlineshops können schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Es sind eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zu beachten. So müssen die AGB den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bei unwirksamen AGB drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder sogenannten Abmahnvereinen. Die Webseite darf aber auch nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Kopieren eines Textes von einer anderen Webseite kann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Dieser sogenannte Content-Klau wird nicht unbemerkt bleiben, denn fast jeder Webseitenbetreiber ist um einen Unique Content auf seiner Webseite bemüht.
Die Gestaltung der Webseite hat auch bei der Nutzung von Bildern und Fotos urheberrechtliche Tücken, die durch eine fachkundige Beratung vermieden werden können. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Webseite.
FAQ
Für das Nutzungsverhältnis akzeptieren Nutzer bei der Anmeldung bestimmte Richtlinien, die ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen funktionieren. Der Social-Media-Dienst Instagram gehört beispielsweise zur Facebook-Mutter Meta Platforms. Hier gibt es die sog. Gemeinschaftsrichtlinien, an die sich Nutzer halten müssen.
Verboten sind z.B. Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, wie Hate Speech (Hassrede), organisierte Kriminalität oder Terrorismus. Aber auch Inhalte, die z.B. Nacktheit zeigen, sind auf Social-Media-Plattformen meistens verboten. So sind z.B. Inhalte mit weiblichen Brustwarzen nur erlaubt, wenn diese z.B. auf einem Gemälde zu sehen, Teil von Protestaktionen, Teil von Gesundheitsthemen sind oder beim Stillen oder der Entbindung gezeigt werden.
Follow-Unfollow-Prinzip: Gerade in der Anfangszeit möchten viele Nutzer ihre Reichweite vergrößern. Dazu versuchen Nutzer in kurzer Zeit vielen anderen Profile zu folgen und damit Aufmerksamkeit zu erregen. Dadurch sollen dann selbst neue Follower generiert werden. Doch häufig halten die Algorithmen der Plattformen dies für computergeneriertes Verhalten von „Bots“. Es wird also infrage gestellt, ob wirklich ein Mensch hinter dem Account steckt.
Kommentare und „Likes“: Ähnliches gilt für ein Verhalten, welches auf einer großen Zahl von Kommentaren und Likes basiert. Bei Kommentaren, die immer einen ähnlichen oder gleichen Inhalt haben, stuft der Algorithmus das Verhalten als nicht menschlich ein.
Gekaufte Likes und Follows können von den Algorithmen erkannt werden und zu einer Sperre führen.
Login aus dem Ausland: Wenn sich der Nutzer normalerweise nicht im Ausland mit seinem Profil in den Account einloggt, wird häufig ebenfalls der Account gesperrt, wenn dies passiert. Dies ist meist nur eine Vorsichtsmaßnahme und soll einem Hacker-Angriff oder einer Übernahme durch Hacker vorbeugen. Dies berücksichtigt aber nicht, dass sich der Nutzer vielleicht in seinem Urlaub im Ausland in den Account einloggt.
Zwar bietet sich die Möglichkeit, sich bei einem gesperrten Account an den Support zu wenden und dort die Freischaltung des Accounts in die Wege zu leiten. Allerdings ist dieser Support meist schwer oder überhaupt nicht erreichbar, obwohl dieser für Hilfe und Unterstützung da sein sollte. Dies ist auch deshalb problematisch, weil Nutzer ohne den Kontakt meist gar nicht wissen, warum der Account gesperrt wurde oder welches Verhalten vorgeworfen wird.
In den Fällen, in denen sich der Support nicht meldet, eine Entsperrung des Kontos nicht durchgeführt wird oder der Support die Entsperrung ablehnt, sollten Nutzer sich rechtlich beraten lassen.
Bundesweite Vertretung
Rechtsanwältin von Leitner-Scharfenberg vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.
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