Unverwechsel-bar und schützenswert

Ihre Fachanwältin für Markenrecht

Ihre Marke verdient Aufmerksamkeit und wirkungsvolle Verteidigung.

Die Marke ist ein wesentlicher Bestandteil der Identität eines Unternehmens. Sie macht es unterscheidbar von Wettbewerbern und im besten Fall einzigartig. Deshalb gehört der Schutz der Marke zu den wichtigsten Aufgaben des Unternehmers, denn letztendlich hängt davon sein ökonomischer Erfolg ab.

Meine Kompetenzen im Marken- und Kennzeichenrecht

  • Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen
  • Bearbeitung von markenrechtlichen Berechtigungsanfragen
  • markenrechtliche Widerspruchsverfahren
  • Verteidigung im gerichtlichen Markenverfahren auch im einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einer Marken- oder Kennzeichenverletzung
  • Beratung im Unternehmenskennzeichenrecht
  • Erstellung markenrechtlicher Konzepte
  • Durchführung von Projekten zu Corporate Identity und Branding
  • Beratung bzgl. der Nutzung von Marken im Onlineshop oder auf der Homepage

Abmahnung

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten

Sie haben eine Marke oder ein einer anderen Marke ähnliches Markenzeichen verwendet und daraufhin eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung vom Markeninhaber oder dem ausschließlichen Nutzungsinhaber erhalten, so empfehlen wir Ihnen ganz ruhig zu bleiben und nicht unüberlegt zu handeln. Der Markeninhaber bzw. der ausschließliche Nutzungsinhaber wird Ihnen eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung setzen. Im Regelfall werden daneben noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten und in einigen Ausnahmen Schadenersatz gefordert.

Sie sollten unbedingt vor Ablauf der gesetzten Frist einen Fachanwalt, gern aus unserer Kanzlei, mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Versäumen Sie die Frist, so riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Sie sollten aber auch in keinem Fall eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung abgeben. In den meisten Fällen sind die Unterlassungserklärungen viel zu weitreichend und der Kostenanspruch überhöht.

Wie kann man Ansprüche gegen eine Markenverletzung durchsetzen

Haben Sie bemerkt, dass ein Dritter Ihre eingetragene Marke oder ein zum Verwechseln ähnliches Markenzeichen verwendet, können Sie gegen solche Markenrechtsverletzungen außergerichtlich mittels Abmahnung oder zur Not gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Hauptsacheklage vorgehen. Ich helfe Ihnen nach einer ausgiebigen Prüfung, Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen. Neben der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs, können Ihnen weitere Ansprüche wie die Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten sowie die Zahlung von Schadenersatz zustehen.

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung wegen der Verwendung eines einer eingetragenen Marke ähnlichen Markenzeichens erhalten, möchten aber weiterhin die Marke nutzen, so sollten Sie sich einen Fachanwalt nehmen und mit ihm die Möglichkeit einer Abgrenzungsvereinbarung durchgehen. Selbst für den Fall, dass Zweifel an der Berechtigung der Ansprüche bestehen, ist die Abgrenzungsvereinbarung für den Abmahnenden eine gute Alternative zum gerichtlichen Verfahren.

Mit einer Abgrenzungsvereinbarung kann eine für beide Parteien flexible, sinnvolle Lösung erreicht werden. Eine Abgrenzungsvereinbarung wird regelmäßig außergerichtlich geschlossen, kann aber auch noch während eines gerichtlichen Verfahrens vereinbart werden.

Außergerichtlich haben Sie die Möglichkeit, die Gegenseite abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Gerichtlich bietet sich Ihnen die Möglichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wenn Eile geboten ist.

In beiden Fällen setze ich mich für Ihre Rechte schnell und effektiv ein.

Markenverletzung

Bundesweite Vertretung

Rechtsanwältin von Leitner-Scharfenberg vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.

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