Freie Meinungs-äußerung oder Beleidigung?

Ihre Anwältin im

im Presse- und Äußerungsrecht

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist in unserer Demokratie eines der höchsten Güter und dazu gehört auch eine freie Presse. Gleichwohl kann man sich gegen ungerechtfertigte Zeitungsberichte ebenso wehren wie gegen falsche Bewertungen auf Google, Jameda und Proven Expert sowie verletzende Äußerungen in den sozialen Medien.

Man muss nicht alles hinnehmen, was im öffentlichen Raum über einen gesagt wird und spätestens bei Cybermobbing hört der Spaß auf. Als Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht helfe ich bei der Beurteilung, was durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist und was eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte darstellt. In letzterem Fall trete ich entschlossen für Ihre Schutzbedürfnisse ein und sorge für Unterlassung und ggf. auch Schadenersatz. 

Meine Kompetenzen im Presse- und Äußerungsrecht

  • Durchsetzten von Rechten im Medienrecht
  • Prüfung/Löschung negativer Bewertungen, z.B. bei eBay, Google, Jameda, Facebook und Co.
  • Vertretung bei falscher Tatsachenbehauptungen in der Presse oder im Internet

Persönlichkeits-recht

Das Persönlichkeitsrecht

Ein Recht von Verfassungsrang ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es bietet einen weiten Schutz, sofern die persönliche Sphäre in Rede steht. Hiervon umfasst sind wiederum eine Reihe von Rechten, die im Zusammenhang mit privat schützenswerten Belangen des Einzelnen stehen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist gerade in Rahmen des Medienrechts von überaus wichtiger Bedeutung. Es ist nicht selten Grundlage für einen etwaigen Schadenersatzanspruch, um dem Geschädigten eine Genugtuung und Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden zu leisten. Oft ist dann auch das Recht auf die persönliche Ehre betroffen und auch das Recht der informellen Selbstbestimmung.

Geschützt wird der Inhalt der persönlichen Gedanken vor der Verbreitung gegenüber Dritten, soweit der Absender dessen Kenntnisnahme nicht wünscht. Dieses althergebrachte Recht erfährt eine Ausweitung im Zeitalter des Internets. Eine ungewollte Veröffentlichung von privaten E-Mails unterliegt auch dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist nicht nur bei Prominenten oder Personen der Zeitgeschichte immer wieder ein Thema, wenn es zu ungewollten Ablichtungen und vor allem Veröffentlichungen der Fotos kommt.

Neben Presseartikeln ist heutzutage auch ein hochgeladenes Bild im Internet, etwa auf Seiten von Zeitungen, aber auch auf öffentlichen Blogs und möglicherweise auf Facebook schnell veröffentlicht. Wann genau eine Veröffentlichung vorliegt, ist anhand des Urheberrechtsgesetzes zu bestimmen. Außer in eindeutigen Fällen kann ein Veröffentlichen auch dann vorliegen, wenn die Einträge auf Facebook beispielsweise nicht öffentlich im engeren Sinne sind. Eine große Anzahl von Freunden im Netzwerk kann unter Umständen ausreichen.

Neben dem öffentlichen Hochladen von Ablichtungen erstreckt sich der Schutz am eigenen Bild ferner auch auf Videos, welche beispielsweise auf YouTube von einem Dritten hochgeladen wurden.

Ich prüfe für Sie, welche konkrete Rechtsverletzung in Ihrem speziellen Fall vorliegt und berate Sie, mit welchen rechtlichen Mitteln eine Verteidigung sinnvoll ist. Dabei behalte ich stets die für Sie effizienteste und wirtschaftliche Wahl der zur Verfügung stehenden Mittel im Auge.

Das eigene Bild

FAQ

Derjenigen, der gern Nachrichten, Bilder, Videos oder entsprechende Links postet, sollte sicher gehen, keine Rechte Dritter zu verletzten. Gerade wenn Rechte Dritter betroffen sind ist im Zweifel immer eine formlose Einverständniserklärung vor der Veröffentlichung einzuholen.

Zunächst sind die Verteidigungsmittel abzuwägen, die den größten Erfolg versprechen. Dies richtet sich nicht zuletzt danach, was für eine Rechtsverletzung im konkreten Fall vorliegt.

Bundesweite Vertretung

Rechtsanwältin von Leitner-Scharfenberg vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.

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