Mit fairen Mitteln im Wettbewerb bestehen und der unlauteren Konkurrenz die Grenzen aufzeigen

Ihre Anwältin für Wettbewerbsrecht

Der wirtschaftliche Wettbewerb ist ein wesentliches Element unserer sozialen Marktwirtschaft. Wo es Wettstreit um Vorteile und Marktpositionen gibt, wird nicht immer mit fairen Mitteln gekämpft – es gibt unlauteren Wettbewerb. Damit Ihnen als Unternehmer kein Nachteil gegenüber Konkurrenten entsteht, setze ich mein gesamtes Arsenal wettbewerbsrechtlicher Expertise ein. Meine Devise lautet immer: Fair geht vor! Meine Mandanten halten sich daran und ich sorge dafür, dass es auch ihre Mitbewerber tun.

Meine Kompetenzen im Wettbewerbsrecht

Beratung bei der Gestaltung von Marketingkonzepten, Gewinnspielen, Werbemaßnahmen und sonstigen werblichen Auftritten

    • Beratung bei der Gestaltung von Marketingkonzepten, Werbekampagnen
    • Verteidigung/Vertretung bei Abmahnung im Wettbewerbsrecht
    • Erstellung/Prüfung von  Unterlassungserklärungen
    • Erstellung von Schutzschriften im Wettbewerbsrecht
    • Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
    • Durchsetzung/Geltendmachung von Vertragsstrafen
    • Erstellung und Überprüfung von AGB
    • Überprüfung Onlineshop

Wettbewerbsrecht

Was tun bei einer Abmanhnung oder einer einstweiligen Verfügung

Mit einer Abmahnung werden Sie i.d.R. aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Abmahnkosten zu zahlen. Oft werden hierfür – gerade im Wettbewerbsrecht – kurze Fristen gesetzt. In jedem Fall gilt: Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die gesetzten Fristen. Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine vorgefertigte Unterlassungserklärung und nehmen keine Zahlung ohne fachanwaltliche Beratung an die Gegenseite vor.

In einer einstweiligen Verfügung wird Ihnen durch das Gericht unter Androhung eines Ordnungsmittels, i.d.R. eines Ordnungsgeldes, untersagt, ein bestimmtes Verhalten weiter auszuüben. In der Regel geht einer solchen einstweiligen Verfügung eine vorgerichtliche Abmahnung voraus. Sofern Sie auf diese Abmahnung nicht reagieren oder die Unterlassungsansprüche verweigern, kommt es nicht selten zu einer solchen einstweiligen Verfügung.

Sowohl bei einer Abmahnung als auch bei einer einstweiligen Verfügung gilt es unverzüglich zu handeln.

Prüfung ihrer Homepage oder ihres Online-Shops

Sie betreiben selbst eine Homepage oder einen Onlineshop und sind sich nicht sicher, ob Sie sich wettbewerbskonform verhalten?

Bei der Vielzahl an rechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung ist es auch professionellen Händlern und Unternehmern heutzutage kaum möglich, die volle rechtliche Reichweite ihrer geschäftlichen Handlungen zu überblicken und sämtliche relevanten Vorschriften zu kennen.

Dabei gilt: Je früher die Überprüfung durch einen Fachanwalt erfolgt, desto besser. Denn das Risiko im heutigen Wirtschaftsleben einen Wettbewerbsverstoß zu begehen, wächst von Tag zu Tag aufgrund zunehmender Regulierung der Märkte.

Gern stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und beraten Sie bei der Erstellung Ihres Onlineauftritts oder überprüfen diesen für Sie.

Homepage und Online-Shop

Bundesweite Vertretung

Rechtsanwältin von Leitner-Scharfenberg vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.

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